4.11.2020 – Individualtraining trotz Corona-Lockdown möglich

Die neue Corona-Verordnung von Baden-Württemberg ordnet für den Monat November die Schließung öffentlicher und privater Sportstätten für den Publikumsveklehr an. Allerdings bleibt „Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen erlaubt“. In Abstimmung mit dem Merzhauser Ordnungsamt werden die Platzhälften der Merzhauser Fußballplätze als eigenständige Sportstätten definiert, um auf jeder Platzhälfte ein Individualtraining zu ermöglichen.